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Besonders skeptisch sollten Sie sein, wenn sich jemand per
Telefon als ein Verwandter ausgibt, der weiter weg wohnt
und dieser Sie irgendwann bittet, Ihnen Geld zu leihen. Diese
Bitte äußert er vielleicht dann, wenn er schön öfter angerufen
hat und Ihnen bereits vertrauter ist. Überweisen Sie niemals
einen größeren Geldbetrag aufgrund einer telefonischen
Bitte an jemanden, der Ihnen nicht genau bekannt ist! Lassen
Sie sich nicht darauf ein, Geld für jemand anderen einem
Fremden zu übergeben – auch nicht nach Vereinbarung
eines Kennwortes. Dieses Vorgehen nennt man „Enkeltrick“.
Betrüger setzten Ihre Opfer meist unter Zeitdruck und fordern
rasches Handeln. Treffen Sie also keine überstürzten
Entscheidungen! Häufig sind auch „Wasserglastrick“,
„Bleistifttrick“, „Blumentrick“ – die Vorgehensweise ist
ähnlich: Der Betrüger verschafft sich mit einer kleinen Bitte
Zugang zur Wohnung und lässt die Tür für den Komplizen
auf, der nach Wertgegenständen sucht.
Die Kriminalpolizei rät:
■■ Sie sollten Fremden grundsätzlich die Tür nur mit
vorgelegter Kette öffnen.
■■ Auch wenn Sie sich dabei unhöflich vorkommen –
lassen Sie Fremde nie in Ihre Wohnung.
■■ Fallen Sie nicht auf Tricks wie plötzliche Ohnmacht
oder vorgetäuschtes Unwohlsein herein.
■■ Lassen Sie sich von jeder Person, die vorgibt von einem
Amt, einer Dienststelle oder einer Organisation
zu kommen, den Dienstausweis zeigen! Schauen Sie
ihn sehr genau an. Sollten Sie Zweifel an der Echtheit
haben, rufen Sie die betreffende Stelle an. Lassen Sie
sich nicht darauf ein, dass Ihnen der oder die Fremde
die Telefonnummer heraussucht.
■■ Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen.
Sammlungen
Für jede Art von Sammlung (z. B. Straßensammlung,
Sammlungen an der Haustür, Verkäufe, bei denen der
Erlös zur Spende wird) brauchen die Veranstalter eine
Erlaubnis und einen Sammelausweis des Ordnungsamtes.
Trotzdem gilt: Spenden Sie grundsätzlich nur bei
Organisationen, die Sie kennen!
Vorsicht bei Verkaufsveranstaltungen
„Herzlichen Glückwunsch, Sie haben gewonnen!“ So
fangen oft Briefe von (Werbe-)Firmen an, die Sie zu einer
Verkaufsveranstaltung, meistens in eine Gastwirtschaft
einladen. Wie bei den häufig angebotenen sogenannten
„Kaffeefahrten“, locken die Veranstalter mit vielen Gewinnen,
Geschenken oder Versprechungen. Wenn Sie an
einer solchen Veranstaltung teilnehmen, überprüfen Sie
unbedingt die Preise der dort angebotenen Waren Sie
sind oft überhöht und entsprechen meistens nicht dem
tatsächlichen Wert. Auch hier gilt: Lassen Sie sich nicht
unter Druck setzen. Jede Werbeverkaufsveranstaltung
muss dem Ordnungsamt angezeigt werden.
Widerrufsrecht bei Verträgen
Wenn Sie einen Vertrag abgeschlossen/unterschrieben
haben und dies im Nachhinein bereuen, haben Sie in den
meisten Fällen ein Rücktrittsrecht. Sie können den Vertrag
innerhalb von zwei Wochen schriftlich widerrufen.
Dies gilt auch für Verträge, die Sie an der Haustür abgeschlossen
haben! Nähere Informationen zum Widerrufsrecht
erhalten Sie bei der
Verbraucherzentrale NRW e. V.
Beratungsstelle Kamen, Kirchstraße 7, 59174 Kamen
Tel.: 0 23 07 / 4 38 01 01
Was kann ich tun, wenn ich doch Opfer eines
Trickbetrugs geworden bin?
Keine falsche Scheu! Sie sollten unbedingt bei der Polizei
Anzeige erstatten. Viele Betroffene zeigen die Taten nicht
an und verheimlichen sie sogar vor ihren Angehörigen, da
sie große Scham empfinden. Die Opfer haben Angst, dass
ihr Umfeld denken könnte, sie seien nicht mehr zurechnungsfähig.
Die Polizei aber weiß, dies ist nicht der Fall.
Menschen, die auf einen Trickbetrug hereinfallen, sind
weder senil noch dumm! Es kann einfach jedem passieren.