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Rat und Information in schwierigen Situationen bei Pflege
und Betreuung.
Beratung:
Mo. – Do.: 9.00 – 12.00 Uhr
Mo. und Mi.: 13.00 – 15.00 Uhr
Tel.: 02 28 / 90 90 48 44
5.13. Heimaufsicht
Die Heimaufsicht ist verantwortlich für die Umsetzung des
Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG). Sie prüft die
Qualität in den Betreuungseinrichtungen zum Schutz der
älteren Menschen, Volljährigen mit Behinderung und pflegebedürftiger
Volljähriger in den kreisangehörigen Städten
und Gemeinden. Zu ihren Aufgaben gehören unangekündigte
Überprüfungen, Bearbeitung von Beschwerden und
Beratung der Einrichtung bei festgestellten Mängeln Die
WTG-Behörde für Bergkamen ist der
Kreis Unna
Friedrich-Ebert-Straße 17, 59425 Unna
Ansprechpartnerin: Alexandra Paschedag
Mo. – Do.: 8.00 Uhr – 16.30 Uhr
Fr.: 8.00 Uhr – 12.30 Uhr
Tel.: 0 23 03 / 27 12 50
5.14. Ombudsperson in der Pflege
Ombudspersonen vermitteln und schlichten bei Problemen
zwischen Anbietern von Pflegedienstleistungen, den Pflegebedürftigen
und ihren Angehörigen. Sie sollen möglichst
gute und unkomplizierte Lösungen für Probleme, Sorgen
und Nöte finden.
Nicht in den Aufgabenbereich der Ombudsperson gehören
Angelegenheiten, die sich explizit aus einer öffentlichrechtlichen
Beziehung zwischen der Nutzerin bzw. dem
Nutzer und dem Träger der Pflegeversicherung (SGB XI)
und dem Grundsicherungsträger (SGB XII) ergeben.
Ansprechpartner: Jürgen Stefan
für den Nordkreis
(Bergkamen, Kamen, Lünen, Selm, Werne)
Tel.: 01 51 / 23 47 58 61
E-Mail: OMB-Nord@Kreis-Unna.de
5.15. 24-Stunden-Pflege zu Hause
Vermittlungsagenturen bieten den Einsatz von Haushalts-
und Betreuungskräften aus dem Ausland unter diesem
Titel an. Der verwendete Begriff „24-Stunden-Pflege“ ist
irreführend, denn es handelt sich meistens weder um eine
fachlich-professionelle Pflege noch um eine Leistung rund
um die Uhr. Die Kosten für die passende Betreuungskraft
sind von vielen Faktoren abhängig und orientieren sich
an den individuellen Anforderungen und Wünschen. Oft
ist zusätzlich die Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes
nötig. Es gibt keine Leistung der Pflegekasse,
die speziell auf die häusliche „24-Stunden-Betreuung“
zugeschnitten ist. Es ist zwar möglich, das Pflegegeld dafür
einzusetzen, doch in der Regel muss die pflegebedürftige
Person den Großteil der Kosten selbst tragen.
Prüfen Sie unbedingt
■■ ob Haus oder Wohnung für die Aufnahme einer
Betreuungskraft geeignet ist
■■ ob es sich bei der Betreuungskraft pflegerische Tätigkeiten
professionell leisten kann oder nur die sog.
Laienpflege durchgeführt werden kann
■■ welche Sprachkenntnisse Sie von der Betreuungskraft
erwarten
■■ die gegenseitigen Erwartungen, damit es nicht zu
Konflikten kommt
Ausführliche Informationen bietet die Verbraucherzentrale
im Internet: www.pflegevertraege.de oder über das Info-
Telefon 0 30 / 54 44 59 68 (Ortstarif). Es ist montags und
dienstags von 10.00 – 14.00 Uhr, mittwochs von 14.00
– 18.00 Uhr besetzt. Eine rechtliche Beratung findet nicht
statt.
/www.pflegevertraege.de
link
/www.pflegevertraege.de
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