Wohnen im Alter I 35
4.1. Seniorenwohnungen
In der eigenen und vertrauten Wohnung älter zu werden,
ist für viele Senioren/innen ein erstrebenswertes Ziel.
Wenn das eigene Zuhause sicher und auf die Anforderungen
im Alter abgestimmt ist, lässt sich die Selbstständigkeit
länger bewahren. Nachfolgend wird ein Überblick über
seniorengerechtes Wohnen und Möglichkeiten der Wohnraumanpassung
gegeben.
Seniorenwohnungen müssen den besonderen Bedürfnissen
von Menschen entsprechen, um ein möglichst langes,
selbstständiges Leben in der eigenen Wohnung führen
zu können. In Bergkamen gibt es ca. 460 Seniorenwohnungen,
die durch Lage, Grundriss und Ausstattung den
besonderen Wohnbedürfnissen älterer Menschen entsprechen
können.
Der Umzug in eine seniorengerechte Wohnung ist ratsam,
wenn die eigene Wohnung zu groß ist oder aber die altersbedingten
Umstände eine andere Wohnform erfordern.
Viele Seniorenwohnungen bieten den Mietern folgende
altersgerechte Kriterien:
■■ einen barrierefreien Eingang
■■ eine verbreiterte Eingangstür
■■ einen elektrorollstuhlgerechten Aufzug
■■ seniorengerechtes Badezimmer
Auch die Lage der Wohnungen ist den Anforderungen
älterer Menschen zum größten Teil angepasst. Neben
Haltestellen, Ärzten und Einkaufsmöglichkeiten gewährleisten
sie zumeist auch eine ruhige Umgebung und ein
angepasstes soziales Umfeld.
Voraussetzungen für den Bezug einer
Seniorenwohnung:
Die Berechtigung, eine öffentlich geförderte Seniorenwohnung
beziehen zu dürfen, hängt von der Höhe des
Einkommens, der Größe der Wohnung und somit von der
Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines ab.
Den Wohnberechtigungsschein erhalten Sie auf Antrag
bei der Stadt Bergkamen im:
Amt für Bauaufsicht,
Bauberatung und Bauverwaltung
Ansprechpartner: Michael Werner
6. Etage, Zimmer 615
Tel.: 0 23 07 / 9 65 - 3 41
Fax: 0 23 07 / 9 65 - 4 24
E-Mail: m.werner@bergkamen.de
Für den Wohnberechtigungsschein müssen sie mindestens
60 Jahre alt sein, wobei es bei Ehepaaren genügt,
wenn ein Ehepartner diese Voraussetzung erfüllt.
Sind diese Bedingungen erfüllt, kann bei den nachfolgenden
Vermietern und Wohnungsbaugesellschaften eine
seniorengerechte Wohnung angemietet werden.
4. WOHNEN IM ALTER
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