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verbessernde Maßnahmen wie zum Beispiel die barrierearme
Gestaltung des Badezimmers und anderes mehr.
Für Hilfs- und Pflegehilfsmittel, die für die Selbstständigkeit
von Pflegebedürftigen besonders wichtig und pflegeerleichternd
sind, müssen die Versicherten künftig keinen
gesonderten Antrag stellen. Es reicht, wenn der MDK diese
Hilfsmittel empfiehlt. Ist die pflegebedürftige Person einverstanden,
so gilt dies als Antrag bei der Pflegekasse. Eine
ärztliche Verordnung ist in diesen Fällen nicht erforderlich.
Die Empfehlungen werden im Gutachten festgehalten und
automatisch an die Pflegekasse weitergeleitet. Die Pflegekasse
organisiert dann die Versorgung.
Pflegehilfsmittel sind Geräte und Sachmittel, die zur Erleichterung
der häuslichen Pflege oder zur Linderung der
Beschwerden der Pflegebedürftigen beitragen oder den
Pflegebedürftigen eine selbstständigere Lebensführung
ermöglichen. Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung
mit Pflegehilfsmitteln im Rahmen der Pflegeversicherung,
soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder
Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen
zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind. Die Pflegeversicherung
unterscheidet zwischen:
Haus Aden
■■ technischen Pflegehilfsmitteln, wie beispielsweise
einem Pflegebett, Lagerungshilfen oder einem Notrufsystem,
■■ zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln, wie
zum Beispiel Einmalhandschuhen oder Betteinlagen.
Das Pflegehilfsmittel-Verzeichnis gibt eine Orientierung,
welche Pflegehilfsmittel im Rahmen der Pflegeversicherung
zur Verfügung gestellt beziehungsweise leihweise
überlassen werden können. Zu den Kosten für technische
Pflegehilfsmittel müssen Pflegebedürftige ab dem 18.
Lebensjahr einen Eigenanteil von 10 %, maximal jedoch
25,– E je Pflegehilfsmittel, zuzahlen. Größere technische
Pflegehilfsmittel werden oft leihweise überlassen, sodass
eine Zuzahlung entfällt.
Die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
werden bis zu 40,– E pro Monat von der Pflegekasse
erstattet.
Pflegegradrechner sind im Internet kostenlos verfügbar
und können eine grobe Orientierung bieten, ob eine Antragstellung
positiv beschieden werden könnte. Vor der
Nutzung eines solchen Rechners sollte man sich darüber
klar sein, dass die Selbsteinschätzung bei der Beantwortung
der Fragen stark von der Einschätzung des Gutachters
abweichen kann.