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Liegen die Voraussetzungen für eine unentgeltliche Beförderung
im öffentlichen Personenverkehr vor, besitzt
der Schwerbehindertenausweis einen orangefarbenen
Flächenaufdruck/„
Freifahrtenausweis“ (linke Seite grün/
rechte Seite orange).
Stadt Bergkamen – Bürgerbüro
Rathausplatz 1, 59192 Bergkamen
Tel.: 0 23 07 / 9 65 - 2 06
Kreis Unna – Fachbereich Arbeit und Soziales
Schwerbehindertenangelegenheiten
Friedrich-Ebert-Straße 17, 59425 Unna
Tel.: 0 23 03 / 27 - 0
Fax: 0 23 03 / 27 - 69 56
Befreiung/Ermäßigung von der
Rundfunkbeitragspflicht
Anträge auf Befreiung/Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag
sind beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
oder im Bürgerbüro der Stadt Bergkamen zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass die Befreiung grundsätzlich nur
für zukünftige Zeiträume und nicht für die Vergangenheit
erfolgt.
■■Wer bestimmte staatliche Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld
II oder Grundsicherung bezieht, kann sich
auf Antrag von dem Rundfunkbeitrag befreien lassen.
■■ Taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe
nach § 72 SGB XII können sich – wie bisher –
ebenfalls auf Antrag befreien lassen.
■■ Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen
„RF“ im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde,
können eine Ermäßigung beantragen. Sie zahlen ein
Drittel des Beitrags, also 5,99 E pro Monat.
Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sowie von Behinderteneinrichtungen,
die dort dauerhaft vollstationär
betreut und gepflegt werden, müssen keinen Rundfunkbeitrag
zahlen.
Telefongebührenermäßigung
Neben der Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung
kann bei der Deutschen Telekom ein Sozialtarif für das
Telefon beantragt werden. Zu dem berechtigten Personenkreis
gehören Menschen, die
■■ durch den Beitragsservice ARD, ZDF und Deutschlandradio
von der Rundfunk- und Fernsehgebühr befreit sind.
■■ blind, gehörlos oder sprachbehindert sind und der
Grad der Behinderung nach deutschem Schwerbehindertenrecht
mindestens 90 erreicht.
Anträge auf Telefongebührenermäßigung können Sie im
Bürgerbüro der Stadt Bergkamen oder in der Geschäftsstelle
der Deutschen Telekom stellen.
„Freifahrt“ im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
Eine weitere Vergünstigung nach dem SGB IX ist die Möglichkeit
der ermäßigten bis hin zur kostenlosen Nutzung
des öffentlichen Personen- und Nahverkehrs („Freifahrt“).
Voraussetzung dafür ist ein orangefarbener Flächenaufdruck
auf dem Schwerbehindertenausweis mit dem
Merkzeichen „G“, „aG“, „H“, „Bl“ oder „Gl“. Damit kann
beim Kreis Unna ein mit einer Wertmarke versehenes Beiblatt
erworben werden. Dieses wird für schwerbehinderte
Menschen mit dem Merkzeichen „aG“ (außergewöhnlich
Gehbehindert), „G“ (Gehbehindert) oder „Gl“ (Gehörlos)
gegen eine Entrichtung in Höhe von 40,– € (6 Monate
gültig) oder 80,– € (1 Jahr gültig) ausgehändigt.
Für Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen
„H“ (Hilflos) und/oder „Bl“ (Blind)ist das Beiblatt kostenlos.
Das Gleiche gilt für schwerbehinderte Menschen, die das
Merkzeichen „G“, „aG“ oder „Gl“ haben und unter anderem
Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch
XII erhalten. Sofern vom Kreis Unna eine notwendige
Begleitung (Merkzeichen „B“) festgestellt wurde, fährt die
Begleitperson kostenlos im öffentlichen Personen- und
Nahverkehr mit.