Pflege I 53
Heim keinen Antrag stellt, kann auch die Bewohnerin oder
der Bewohner den Zuschuss beantragen. Anders als in
der Sozialhilfe können jedoch die Kinder des Heimbewohners
hierfür nicht zum Unterhalt herangezogen werden.
Über die genaue Berechnung des Pflegewohngeldes gibt
die Kreisverwaltung Unna nähere Auskünfte:
Kreishaus Unna
Fachbereich Arbeit und Soziales
Friedrich-Ebert-Straße 17, 59425 Unna
Abteilung: Hilfen bei Pflegebedürftigkeit
Friedrich-Ebert-Straße 17, 59425 Unna
Tel.: 0 23 03 / 27 - 0
Fax: 0 23 03 / 27 26 96
Internet: www.kreis-unna.de
E-Mail: fb50@kreis-unna.de
Überprüfung der Heimnotwendigkeit
bei Pflegegrad 2 und 3
Durch die hohen Kosten, die mit einem Heimaufenthalt
verbunden sind, sind viele Menschen nicht in der Lage,
die Pflege im Heim dauerhaft aus eigenem Einkommen zu
finanzieren. In der Regel ist bereits nach kurzer Zeit das
vorhandene Vermögen aufgebraucht, sodass dann Pflegewohngeld
und/oder Sozialhilfe gewährt werden müssen.
Die Pflegekasse entscheidet nicht über die Notwendigkeit
einer stationären Heimunterbringung, dies obliegt
dem Sozialhilfeträger, sofern die Kosten der stationären
Unterbringung nicht dauerhaft selbst getragen werden
können.
Bei Personen, die dem Pflegegrad 2 oder 3 zugeordnet
sind, ist vor Aufnahme in eine stationäre Einrichtung ein
Fallmanagement und Pflegeassessment mit Hilfe übergreifender
Beratung und passgenauem Versorgungsplan
verpflichtend. Diese Personen sollten sich daher – sofern
die Finanzierung der Heimkosten nicht auf Dauer sichergestellt
ist – bereits im Vorfeld ihrer Heimaufnahme an
das Fallmanagement des Kreises Unna wenden, damit
Alternativen zur Heimunterbringung geprüft werden können.
Andernfalls laufen sie Gefahr, dass ihr Sozialhilfeantrag
trotz möglicherweise bereits erfolgter Heimaufnahme
abgelehnt wird. Es wird empfohlen, dass die Pflegebedürftigen
bzw. Angehörige oder Betreuer zeitnah Kontakt
zum Fallmanagement des Kreises Unna aufnehmen. Eine
rechtzeitige Feststellung der Heimnotwendigkeit durch
den Sozialhilfeträger ist auch für Sie von Vorteil, da Sie
Rechtssicherheit hinsichtlich der Kostenübernahme
durch den Sozialhilfeträger erhalten können. Bis zur Feststellung
der Heimnotwendigkeit sollten Sie sicherstellen,
dass Sie in Ihre Wohnung zurückkehren können.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Kreis Unna – Der Landrat
Pflegemanagement: Frau Gehring
Friedrich-Ebert-Straße 17, 59425 Unna
Tel.: 0 23 03 / 27 - 20 56
Stationäre Pflegeeinrichtungen in Bergkamen
Seniorenstift Haus an der Landwehr
Betreiber: MSD GmbH
Stationäre Pflegeplätze: 19
Eingestreute Kurzzeitpflegeplätze: ja
Tagespflegeplätze: –
Heimleiterin: Gülsen Koc
Landwehrstraße 28, 59192 Bergkamen
Tel.: 0 23 07 / 98 49 14
Fax: 0 23 07 / 3 79 24
E-Mail: g.koc@haus-landwehr.de
Das Haus an der Landwehr verfügt über 19 Betten in
11 Einzel- und 4 Doppelzimmern mit Bad, Dusche, WC,
Telefon und TV-Anschluss. Die Zimmer sind sehr hell und
großzügig mit der Möglichkeit der individuellen Ausgestaltung
des jeweiligen Bewohners. Eine Grundmöblierung
wird dem Bewohner zur Verfügung gestellt, kann aber nach
Wunsch durch eigene Möbel ergänzt, bzw. ersetzt werden.
Im Aufenthaltsraum werden Betreuungsangebote als
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